Maschinensicherheit
CE-Beratung
Die Prozeduren zum CE-Zeichen, die CE-Konformitätserklärung, unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen, EU-Verordnungen und DIN EN Normen.
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte zum CE-Konformitätsverfahren zum richtigen Zeitpunkt einleiten.
Wer muss eine CE-Konformitätserklärung erstellen?
Sie benötigen für alle Produkte die für den europäischen Binnenmarkt bestimmt sind, mit dem Ziel der „In-Verkehr-Bringung“, eine CE-Konformitätserklärung.
„In-Verkehr-Bringen“ beinhaltet:
- Import
- Vertrieb
- Verschenken
- Eigennutzung
Sie haben ältere Produktionsmaschinen im Einsatz, die sie modernisiert oder umgerüstet haben? Auch hier kann eine Konformitätserklärung nötig werden.
Produktionsanlagen können aus vielen Einzelkomponenten zusammengesetzt sein. Je nach Einsatz benötigen alle Teilkomponenten eine CE-Konformitätserklärung oder wenn es sich um eine „Verkettete- Maschine oder Anlage“ handelt, benötigt die Gesamtanlage eine CE-Konformitätserklärung.
Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der Situation vor Ort.
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